Dienstleistungen

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 wurden Anfang 2017 insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung gestärkt – dafür wurden mehr Mittel zur Verfügung gestellt. Neben körperlichen Einschränkungen wird nun auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz stärker mitberücksichtigt. Wenn pflegende Angehörige auf einen zugelassenen Betreuungsdienstt zurückgreifen möchten, übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag –  immer abhängig vom Pflegegrad.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne sind wir vom Wanslebener Bürgerservice dabei behilflich.

 

Sie können in Anspruch nehmen:

  • Hilfe im Haushalt
  • Einkauf mit und ohne Begleitung
  • Arztbesuche
  • Betreuung in Form von Spaziergänge, Beschäftigung, Familienbetreuung ......

Entlastungsleistungen

125€ / Monat 

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

 

 

 

Verhinderungspflege

Budget bis zu 2418€ im Jahr

Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

Von Ersatzpflege spricht man also:

  • wenn die Betreuung zu Hause stattfindet,
  • die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
  • die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.

Ab Pflegegrad 2 kann dies in Anspruch genommen werden.

Beratungsnachweis n. §37.3 

Kosten übernimmt die Pflegekasse

Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.

Die Pflegefachkraft, die der Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten.

Bei dem Beratungseinsatz steht die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund.

Wie oft wird der Beratungsbesuch durchgeführt:

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben

  • bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich 1x
  • bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich 1x

Hausnotrufsystem

Kosten übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1

VITAKT FÜR ANGEHÖRIGE

ALLEINE WOHNEN BEDEUTET NICHT ALLEINE LASSEN

Mit Hilfe des Hausnotrufsystems können Sie Mitgliedern der Familie den Wunsch erfüllen, alleine in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben.

Schnell verfügbar, einfach in der Bedienung, unkompliziert im Ablauf - Vitakt ist der Knopf für alle Fälle! Die Sicherheit, immer Unterstützung per Knopfdruck zu erhalten, lässt nicht nur die Anwender selbstbestimmter den Alltag leben und erleben, sondern gibt auch Ihnen als Angehörigem ein beruhigendes Gefühl.

Vermittlung von:

  • ambulanten Pflegediensten
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Physiotherapie 
  • Logopädie
  • Pflegekräfte (Fachpersonal)
  • Sanitätshäuser
  • etc......

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